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Vergabe von Zuwendungen

Die Stiftung orientiert sich bei der Vergabe von Geldern an folgenden Kriterien:

  • Einmaligkeit der Finanzzuweisung
  • Anschubfinanzierung für ein Projekt
  • Anerkennungsfinanzierung für ein Projekt
  • Mittelvergabe nur an eine steuerbegünstigte Körperschaft

Anträge auf Unterstützung durch die Stiftung sind schriftlich und formlos an den Oberbürgermeister als Vorsitzenden des Stiftungsvorstands zu richten. Vollständigkeitshalber liegt dem Antrag ein Finanzplan mit Einnahmen/Ausgaben des Projekts bei. Außerdem benötigt die Stiftung den Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamts.

Über die Anträge entscheidet zweimal im Jahr der Stiftungsvorstand unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks und der eventuellen Zweckbindungen durch die Spender.

Die Anmeldefrist für Anträge ist Mitte Januar und Ende August.